Sozialrecht

(Sozialgerichtliches Verfahren – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis – Bagatellstreitwert – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsberechnung – Rundungsregelungen gem § 41 Abs 2 SGB 2)

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Arbeitsrecht

Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Arbeitslosengeld II – Angemessenheit der Unterkunftskosten – Wohnflächengrenze für Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen ab 1.1.2010 – sozialgerichtliches Verfahren – keine Einschränkung des Prüfungsumfangs durch Unstreitigstellen des abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises – Amtsermittlungspflicht

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse – Einkommenserzielung – Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Guthaben aus Betriebskostenabrechnung – Aufrechnung mit Mietrückständen durch den Vermieter

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Verwaltungsrecht

Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache – Arbeitslosengeld II – Wohnungsbeschaffungskosten – Erwerb einer Eigentumswohnung – Notarkosten

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse – Einkommenserzielung – Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Guthaben aus Betriebskostenabrechnung – Zuordnung zum Einkommen – Modifikation des Zeitpunkts und der Reihenfolge der Berücksichtigung – Aufteilung nach Kopfteilen entsprechend den Verhältnissen im Zeitpunkt der Berücksichtigung – keine Bereinigung nach § 11 Abs 2 SGB 2 aF- Herausrechnung des auf die Warmwasserbereitung entfallenden Anteils)

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Patent- und Markenrecht

Patentbeschwerdeverfahren – vom Patentschutz ausgeschlossenes Verfahren zur Datenverarbeitung –

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Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art 20 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) – hier: Keine Grundrechtsverletzung durch Verweigerung von Beratungshilfe bei lediglich in ungewisser Zukunft drohendem Rechtsverlust

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