Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer offensichtlich nicht hinreichend begründeten Verfassungsbeschwerde – „Verweigerung der Strafverfolgung durch Entscheidungen des BGH“ kein tauglicher Beschwerdegegenstand
Betrug: Täuschung durch Äußerung zur zukünftigen Unternehmensentwicklung; Täuschung über Wert der Unternehmensbeteiligung; Abgrenzung von aktiver konkludenter Täuschung und Täuschung durch Unterlassen