Kartellrechtliches Auskunftsverlangen: Übermittlung von unternehmensbezogenen Daten über eine ungesicherte E-Mail-Verbindung an die Landeskartellbehörde
(Kartellordnungswidrigkeitenverfahren: Rücknahme des Einspruchs gegen einzelne Bußgeldfestsetzungen bei selbstständigen Taten; Bußgeldobergrenze von 10% des Gesamtumsatzes eines Unternehmens – Grauzementkartell)
Markenbeschwerdeverfahren – „PHSystems GmbH (Wort-Bild-Marke)/ph (Widerspruchsmarke zu 1], Wort-Bild-Marke)/ph pentahotels (Widerspruchsmarke zu 2], Wort-Bild-Mark)“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr