(Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte – Keine Beschränkung auf körperliche Gegenstände – Haftungsbegründende Interessenparallelität bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung – Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.05.2012 VII R 28/10 – Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte – Keine Beschränkung auf körperliche Gegenstände – Haftungsbegründende Interessenparallelität bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung – Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids)
(Gesetzliche Unfallversicherung – Lastenausgleich für das Umlagejahr 2007 – gewerbliche Berufsgenossenschaft – Deutsche Rentenversicherung Bund – Gemeinnützigkeit – gemeinnütziges Unternehmen – historische, systematische und dem Zweck der Freistellung beachtende Rechtsauslegung – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Solidarität – Beitragsanteil – konkludente Verweisung auf das Abgabenrecht bzw die §§ 51ff AO – Verwirkung)