Domain-Parking-Programm: Haftung des Diensteanbieters für Kennzeichenverletzungen von Kunden auf unter ihrem Domainnamen eingestellten Internetseiten mit Werbeverweisen – Sedo
Internationales Privatrecht: Anwendbares Recht auf den Beitritt der Partei eines Vertrages mit Auslandsbezug zur Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei
Nichtannahmebeschluss: Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene Unternehmen nicht in Grundrechten – keine Abweichung von in BVerfGK 11, 445 ff bzgl Biodieselherstellen formulierten Wertungen – insbesondere keine Verletzung grundrechtlich geschützten Vertrauens
Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht – Entscheidung über Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns einer Personengesellschaft in der Gewinnfeststellung
Nichtannahmebeschluss: Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der Ausschreibung von Rabattverträgen gem § 130a Abs 8 SGB 5 verletzt an Ausschreibung teilnehmendes pharmazeutisches Unternehmen nicht in Grundrechten – bereits kein Eingriff in Berufsfreiheit – mangels Willkür zudem keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “POST II” – zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung – Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal – firmenmäßige und markenmäßige Benutzung – Verkehrsdurchsetzung – zum Zuordnungsgrad – zur Feststellungslast im Löschungsverfahren – keine rechtlichen oder tatsächlichen Zweifel an der methodischen und inhaltlichen Richtigkeit eines vom Markeninhaber in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens – keine Einholung eines weiteren Verkehrsgutachtens von Amts wegen
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “POST II” – zum Nachweis der markenmäßigen Benutzung – Verwendung einer Wortmarke am und im Geschäftslokal – firmenmäßige und markenmäßige Benutzung – Verkehrsdurchsetzung – zum Zuordnungsgrad – zur Feststellungslast im Löschungsverfahren – keine rechtlichen oder tatsächlichen Zweifel an der methodischen und inhaltlichen Richtigkeit eines vom Markeninhaber in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens – keine Einholung eines weiteren Verkehrsgutachtens von Amts wegen