Patentbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Beschwerde – zur Glaubhaftmachung der Tatsachen die eine Wiedereinsetzung begründen sollen – Vortrag durch einen mit den geschilderten Umständen nicht befassten Anwalt reicht nicht aus
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb