Markenbeschwerdeverfahren – „CRAFTWERK/Kraftwerk (Unternehmenskennzeichen)“ – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – teilweise Branchennähe – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der bekannten geschäftlichen Bezeichnung