Keine Änderung der Bemessungsgrundlage durch Abtretung – Unbeachtlichkeit eines Verfahrensfehlers bei Richtigkeit des Urteils aus anderen als den vom FG angeführten Gründen
(Verpflegung bei Seminaren grundsätzlich nicht steuerfrei – richtlinienkonforme Auslegung von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG – Aufteilung eines einheitlichen Entgelts für steuerfreie als auch steuerpflichtige Leistungen)
Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben – Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs – Lieferung von Mobiltelefonen von Italien nach Österreich unter Verwendung einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Erwerber – Kein Vorsteuerabzug des Abnehmers – Änderung der Bemessungsgrundlage – Nachweis der Besteuerung im anderen Mitgliedstaat – Ermittlung von Sinn und Zweck einer Norm durch die Rechtsprechung