Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch eines Betroffenen im Betreuungsverfahren auf persönliche Anhörung (§ 283 Abs 1 S 2, Abs 3 S 2 FamFG) – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels substantiierten Vortrags zum Beruhen der gerügten Grundrechtsverletzung auf dem Unterbleiben einer Anhörung bei mangelnder Kooperationsbereitschaft im bisherigen Betreuungsverfahren