Beschwerde zum BGH in Rechtshilfesachen: Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zweck des Ergreifens und der Durchsetzung angeordneter körperlicher Untersuchungs- und Eingriffsmaßnahmen
Stattgebender Kammerbeschluss: Anordnung im Unterbringungsverfahren (§§ 312ff FamFG) zur Untersuchung der Betroffenen in deren Wohnung verletzt mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1, Abs 7 GG) – Beschwerdebefugnis des im Unterbringungsverfahren bestellten Verfahrenspflegers (§ 317 FamFG) jedenfalls bzgl unmittelbar bevorstehender Zwangsmaßnahmen bejaht