Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren – Zwar voraussichtlich begründete Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG), jedoch fehlende Darlegung der Eilbedürftigkeit
Ruhen der Approbation als Arzt, Sofortvollzug, Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, Verdacht auf Betäubungsmittelmissbrauch, Verdacht einer Suchterkrankung, Verdacht auf psychische Erkrankung, Überforderungs- bzw. Überlastungssyndrom, Untersuchungsanordnung, Verweigerung einer fachärztlichen Untersuchung, Anforderungen an den Begutachtungsauftrag, Verwertbarkeit von Informationen aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren