Nichtannahmebeschluss: Schutz von Ehe und Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet eine Begrenzung der nachteiligen Auswirkung des mit dem Vollzug von Untersuchungshaft verbundenen Freiheitsentzugs (hier: Trennscheibenanordnung für Besuche in U-Haft) – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage der verfahrensgegenständlichen Trennscheibenanordnung
Nichtannahmebeschluss: Erlass bzw Aufrechterhaltung eines Haftbefehls indiziert nicht auch Entscheidungsreife hinsichtlich der Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn Anklage zum Nachteil des Angeschuldigten von bisherigen Haftentscheidungen abweicht – Zu den verfassungsrechtlichen Maßgaben an die Förderung eines Strafverfahrens im Stadium des gerichtlichen Zwischenverfahrens, wenn sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft befindet