Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – insb zur fachgerichtlichen Pflicht, die Dauer der Erstattung eines Sachverständigengutachtens zu überwachen – Gegenstandswertfestsetzung