Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: Auslegung nationalen Rechts unter Anwendung unionsrechtlicher Grundsätze bei der Beurteilung von Parodien in der Form der Bildbearbeitung und -veröffentlichung im Rahmen einer Internetberichterstattung – auf fett getrimmt
Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen §§ 107, 129 Abs 4 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften – Verwertungsgesellschaftengesetz) gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig – Einigungsvorschlag der Schiedsstelle (§ 105 VGG) im Verfahren gem §§ 107, 129 VGG vollumfänglich überprüfbar – Rechtswegerschöpfung bzgl einer etwaigen Sicherheitsanordnung daher zumutbar