(Landes) Disziplinarrecht, Einbehalt von Bezügen während vorläufiger Dienstenthebung, Kosten für Urlaubsreisen, Umzug und Wohnungsausstattung, Einmalige freiwillige Zuwendungen an Kinder und Ehefrau
Verdienstausfallentschädigung, behördliche Quarantäneanordnung während genehmigten Urlaubs, Erlöschen des Urlaubsanspruchs durch Erfüllung, kein Untergang des Urlaubsanspruchs wegen nachträglicher Unmöglichkeit, keine entsprechende Anwendung des § 9 BUrlG, kein erlittener Verdienstausfall, keine planwidrige Regelungslücke, keine vergleichbare Interessenlage, Berufung nicht zugelassen