Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem Art 7 Abs 2 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) – hier: kein Anspruch auf Abgeltung von über den unionsrechtlichen Mindesturlaub hinausgehendem Urlaub, von über einen längeren Zeitraum als 15 Monate angesammeltem Urlaub oder von Schwerbehindertenurlaub gem § 125 Abs 1 S 1 SGB IX (juris: SGB 9) – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH