Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache – unmissverständliche Bezeichnung einer bestimmten Rechtsfrage des revisiblen Rechts – Bezeichnung der Divergenz – Ausführungen zum Widerspruch im Grundsätzlichen
(Verwirkung von Gerichtskosten – Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung – Unbedingtheit i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F. – Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO – Zurückweisung der Erinnerung)
Nichtzulassungsbeschwerde – Begründung erfordert ein Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit – keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz beim Unterlassen von Ausführungen zur Identität und zur (fortbestehenden) Aktualität der in Bezug genommenen Entscheidungen