Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen durch einen freien Anlageberater bzw. durch ein selbstständiges Unternehmen der Finanzgruppe einer Sparkasse
(Nichtzulassungsbeschwerde – Bezeichnung des Verfahrensmangels – Aussetzung des Verfahrens gem § 97 Abs 5 ArbGG – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache – Anwendbarkeit von § 97 Abs 5 ArbGG im sozialgerichtlichen Verfahren – Prüfung der Tarifzuständigkeit)