(Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) – Leistungsbegrenzung bei unter Jobsharingbedingungen angestelltem Arzt in einem unterversorgten Gebiet – Bezugnahme auf das gesamte Leistungsvolumen des MVZ – Umsatzbeschränkung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 SGB 5 stellt keine Einschränkung von Beschäftigungsmöglichkeiten dar – Verfassungsmäßigkeit)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage – zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Unterlassen eines Hinweises auf die unklare Ursache für die sichtbaren Symptome eines Mangels
Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines Zahlungsangebots zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Berufungsurteil