Anfrage an die Strafsenate des BGH: Strafbarkeit wegen Bankrotts bei Beiseiteschaffen des Gesellschaftsvermögens ohne Handeln im Interesse der Gesellschaft – Aufgabe der Interessentheorie
(Gesetzliche Unfallversicherung – Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes – erhebliche Unbilligkeit – Neufestsetzung nach billigem Ermessen – Regel-JAV – Jahresfrist als maßgeblicher Referenzzeitraum – keine Verletzung der Grundrechte gem Art 3 und 6 GG)