Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen Ausweichreaktion im Zusammenhang mit dem Überholvorgang eines anderen Fahrzeugs
(Gesetzliche Unfallversicherung – Übergangsrecht – Versicherungsfall vor dem 1.1.1997 – Beginn einer Verletztenrente – erstmals festzusetzende Leistungen iS des § 214 Abs 3 S 1 SGB 7 – Auslegung – maßgeblicher Zeitpunkt – Pflicht zum Verwaltungshandeln wegen Vorliegens der Voraussetzungen des Leistungsanspruchs – Abgrenzung zur tatsächlichen Feststellung der Leistungen durch Abgabe einer Verwaltungserklärung – Gesetzesmaterialien – Pflichtleistungen – Ermessensleistungen)