Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Selbstbehalte im Verbrauchsteuerrecht – Keine Revisionszulassung bei bloßer Behauptung einer Verfassungswidrigkeit
(Dieser BFH-Beschluss ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangen und deshalb mit BFH-Beschluss vom 24.11.2010 IV B 136/08 ersatzlos aufgehoben worden; er ist wirkungslos)