Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung von Zusatzleistungen des Herstellers und Preisnachlässen des Vertragshändlers unter Schmälerung seines Absatzrisikos
Strafverfahren: Ablehnung von Beweisanträgen wegen Ungeeignetheit bzw. Bedeutungslosigkeit; Prüfung des Beruhens des Urteils auf der fehlerhaft begründeten Ablehnung im Revisionsverfahren