(Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.08.2020 VI R 15/18)
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach Bewährungswiderruf in einem neuen Strafverfahren: Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Angeklagten zur Erfüllung von Bewährungsauflagen