(Begriff der dauerhaft genutzten Privatwohnung im Sinne des § 244 Abs. 4 StGB; Einfluss der Rückführungsrichtlinie auf die Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Abs. 1 Nr. 2. AufenthG)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – keine Pflicht der zugelassenen kommunalen Träger zur Anwendung und Beachtung der fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit – keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes