Stattgebender Kammerbeschluss: Art 6 Abs 5 GG verbietet Differenzierung zwischen nichtehelichen und ehelichen Abkömmlingen Verfolgter bzgl des Einbürgerungsanspruchs gem Art 116 Abs 2 S 1 GG – Berücksichtigung der Wertentscheidungen zugunsten der Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Art 6 Abs 5 GG) sowie der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art 3 Abs 2 GG) – hier: Grundrechtsverletzung durch Versagung der Einbürgerung gem Art 116 Abs 2 S 1 GG wegen nichtehelicher Abkunft vom im Jahr 1938 ausgebürgerten Vater
Sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen: Strukturierung der Beweiswürdigung im Strafurteil; Eigentümlichkeiten in Sprache und Gedankenführung
Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Wiederkauf: Erforderlichkeit der Vorlage des Vertrags über die Einräumung des Wiederkaufsrechts; Pflicht zur Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufsrechts
Wirksamer Zugang eines elektronischen Dokuments mit Speicherung im EGVP; Anforderungen an Geeignetheit des elektronischen Dokuments für die gerichtliche Bearbeitung – Aktivitätsüberwachung