Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren durch unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage (hier: Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung, wonach die Klage „in deutscher Sprache … abgefasst sein“ müsse) – Gegenstandswertfestsetzung
Rückwirkende Anordnung einer entgeltlichen Hauptleistungspflicht in Bezug auf regulierte Zugangsleistungen, die aufgrund einer vertraglichen Mitwirkungspflicht gewährt worden sind
Rückwirkende Anordnung einer entgeltlichen Hauptleistungspflicht in Bezug auf regulierte Zugangsleistungen, die aufgrund einer vertraglichen Mitwirkungspflicht gewährt worden sind