Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilgerichtliche Überraschungsentscheidung im einer Mietsache (hier: Annahme eines konkludent geschlossenen Erlassvertrages hinsichtlich einer Modernisierungsmieterhöhung gem § 559 BGB) – Gegenstandswertfestsetzung
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verstoß gegen § 123 SGG – Verpflichtung des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf die Stellung sachdienlicher Anträge – nicht anwaltlich vertretener Kläger – Gebot des fairen Verfahrens)