öffentliche Einrichtung, Ablehnung der Erteilung von Zuweisungen für die Benutzung der Großmarkthalle, Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer und Alleingesellschafter des Zuweisungsempfängers als Ablehnungsgrund, Ausschluss als untaugliches milderes Mittel
öffentliche Einrichtung, Widerruf von Zuweisungen für die Benutzung der Großmarkthalle, Steuerhinterziehung durch den Zuweisungsempfänger als Widerrufsgrund, Ausschluss des Zuweisungsempfängers als untaugliches milderes Mittel
Antrag auf Zulassung der Berufung, Verstoß des Verwaltungsgerichts gegen Vorschriften über örtliche Zuständigkeit, absoluter Revisionsgrund (verneint);, keine Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungszulassungsverfahren
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art 267 Abs 3 AEUV (hier: zur urheberrechtliche Vergütungspflicht für direkt an gewerbliche Endkunden veräußerte PCs)