(Offenbare Unrichtigkeit bei unvollständig ausgefülltem Steuererklärungsvordruck und unvollständigem Beleg – Anknüpfungspunkte des groben Verschuldens i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)
Bestandsschutz nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei Gebäuden, deren Errichtung nicht an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war