Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren Gesellschaftern nur gemeinsam die Anteilsmehrheit an Besitz- und Betriebsgesellschaft zusteht – Bedeutung des Grundsatzes der Rechtssicherheit bei der Auslegung der Organschaftsvoraussetzungen
Privatrechtliche Vermögensverwaltung –Gestattung der Automatenaufstellung– sowie öffentlich-rechtliche Überlassung von Personal und Sachmitteln als “Betrieb gewerblicher Art” einer Universität