(Variante der Geschlechtsentwicklung: Anwendbarkeit des § 45a PStG bei eindeutigen Geschlechtsmerkmalen; Anforderungen an ärztliche Bescheinigung; Rahmen der Überprüfbarkeit durch Standesbeamten)
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung der Berufung trotz klärungsbedürftiger Rechtsfrage (hier: Anrechnung vorgerichtlicher Tätigkeit eines Inkassounternehmens auf Verfahrensgebühr des beauftragten Rechtsanwalts ) verstößt gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) – Gegenstandswertfestsetzung