Grundsätzliche Bedeutung: Ausländisches Recht und hinreichende Bezeichnung eines Steuerpflichtigen – Verfahrensfehler: Verstoß gegen die Aufklärungspflicht
Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde – zu den Voraussetzungen der Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von Eilrechtsschutz in aufenthaltsrechtlichem Verfahren – unzureichende Würdigung der Lebensumstände des Betroffenen im Hinblick auf Garantie des Art 8 Abs 1 MRK bzgl der Achtung des Privatlebens – Gegenstandswertfestsetzung auf 4000 € (eA-Verfahren) bzw 8000 € (Verfassungsbeschwerdeverfahren)