Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Wasserschäden durch den Bruch einer Kaltwasserleitung: Voraussetzungen für eine Haftung eines vermietenden Sondereigentümers als Zustandsstörer
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Rücknahme der Leistungsbewilligung für die Vergangenheit – Bestimmtheit – Wahrung der Jahresfrist – Erkennbarkeit des Umfangs der Rücknahme – Duldungs- und Anscheinsvollmacht des Vertreters der Bedarfsgemeinschaft – Zurechnung des Verhaltens des Vertreters – keine Anwendbarkeit des § 44 SGB 10 – Teilaufhebung der ersten Rücknahmeentscheidung)