Klage mangels Klagebefugnis bereits unzulässig, Klage durch den Sohn erhoben, beihilfeberechtigt ist der Vater, Keine Rubrumsberichtigung, da Klage nicht uneindeutig
Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung: Zurückweisung von erstinstanzlich nicht berücksichtigtem Parteivortrag in der Berufungsinstanz; rechtliches Gehör; Begründungswechsel für Präklusion in der Rechtsmittelinstanz