Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Vaterschaftsanerkennungsverfahrens – sozial-familiäre Beziehung iSd § 1600 Abs 2 BGB schließt in Sonderkonstellationen eine Feststellung der Vaterschaft des leiblichen Vaters im Anfechtungsverfahren gem § 1600 Abs 1 Nr 2 BGB nicht aus
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuchende – Fehlen eines materiellen Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrechts – Arbeitnehmerstatus – Verfassungsmäßigkeit – Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – Leistungsausschluss für dem Grunde nach Leistungsberechtigte nach dem SGB 2 – Leistungsausschluss bei Fehlen eines materiellen Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrechts – Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12)