Vaterschaftseintrag im Geburtenbuch: Anwendung des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes auf den scheidungsakzessorischen Statuswechsel; Fall der Geburt des Kindes nach Rechtskraft der Scheidung und Geltung als Kind des geschiedenen Ehemannes nach der anwendbaren ausländischen Rechtsordnung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund- und menschenrechtlichen Schutzes der Familie (Art 6 Abs 1 GG iVm Art 8 EMRK ) im Aufenthaltsrecht – Beziehung jedes Elternteils zu seinem Kind grds schutz- und förderungswürdig – hier: Eingriff in Elternrecht eines ausreisepflichtigen Ausländers mangels Anerkennung der Vaterschaft für noch ungeborenes Kind nicht substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)