Grundsätzlich kein Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Anspruchsverfolgung wegen unzulässiger baulicher Veränderung; Anfechtung eines Negativbeschlusses
Anspruch unter Wohnungseigentümern auf Beseitigung eines in verjährter Zeit unzulässig beibehaltenen Bauzaunes bei weiteren Veränderungen in nicht verjährter Zeit