Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnenden Geschäftsvorfällen keine Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne i.S. des § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 – Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen
Haftung des Kapitalanlageberaters bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Ausreichender Prospekthinweis auf die eingeschränkte Fungibilität der Anteile
Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen nach nicht steuerbarer Veräußerung einer Immobilie; keine generelle Pflicht zur vorzeitigen Verwendung des Rückkaufwerts einer der Anschaffungsfinanzierung dienenden Kapitallebensversicherung