(Nachträgliches Vorliegen der Voraussetzungen des § 14a Abs. 4 EStG kein rückwirkendes Ereignis – Fehlende grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht)
Nichtannahmebeschluss: Umstrukturierung einer AG auf Initiative einer die Aktienmehrheit haltenden Gesellschaft und Eigentumsrecht von Minderheitsaktionären – Anforderungen an die Darlegung von geschäftsführungsbedingten Nachteilen für die AG – hier: keine Verletzung von Minderheitsaktionären in Grundrechten auf Eigentum und Justizgewährung