(Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG – Erbfall – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 02.09.2015 als NV-Entscheidung abrufbar)
(Aussetzung der Vollziehung beim BFH – Anwendbarkeit von § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO – Keine “Änderung der Rechtslage” durch bloße Revisionszulassung oder durch geänderte Beurteilung der Rechtslage)