(Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs des § 2 Abs. 2 EStG für den Einkünftebegriff in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG – Veräußerungsgewinn bei Ausscheiden eines atypisch stillen Gesellschafters aus der atypisch stillen Gesellschaft)
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsmittelverfahrens bei späterem Änderungsbescheid über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung – Unbeachtlichkeit tatsächlicher einkommensteuerlicher Auswirkungen