Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl Protestcamps gegen den Ausbau der A49 – unzureichende Rechtsschutzgewährung bei unzumutbarer fachgerichtlicher Auslegung des verfolgten Rechtsschutzbegehrens
Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl zweier Protestcamps gegen den Ausbau der A49 – ortsbezogenes Versammlungsverbot bedarf nachvollziehbarer Gründe – Trinkwasserschutz kann mit Blick auf Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20a GG Einschränkungen der Versammlungsfreiheit rechtfertigen (hier: Untersagung eines Protestcamps in engerer Schutzzone eines Wasserschutzgebiets)