(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 – Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.01.2020 III R 29/19 – Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung und der Zweitausbildung)
Markenbeschwerdeverfahren – „Alpenglühn/Alpenglühen“ – Einrede mangelnder Benutzung – zur Verwendung einer weiteren Bezeichnung neben dem Markenwort – markenmäßige Verwendung für ein in Österreich stattfindendes Ski-Event – Bewerbung im Inland – abweichende Benutzungsform – keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marke – zur Waren- und Dienstleistungsidentität und –(un)ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr