Markenbeschwerdeverfahren – “SPORTARENA LECHTAL – KAUFERING (Wort-Bild-Marke)/SPORTARENA (Wort-Bild-Marke)” – zur Kostenentscheidung – gebotene Sorgfalt – Kostenauferlegung – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
(Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen an Arbeitnehmer – Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers bei Kundenbetreuung durch Außendienstmitarbeiter auf einem Regattabegleitschiff – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.10.2013 VI R 57/11)