Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung
(Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG – Revisionszulassung wegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – Erlass eines Grundurteils – Berücksichtigung des Inhalts der Akten)