Markenbeschwerdeverfahren – “Procura” – Erfordernis der eindeutigen Bestimmung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen – keine Eindeutigkeit des beschwerdegegenständlichen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufgrund der verwendeten runden und eckigen Klammern – Beitritt der Präsidentin des DPMA zur Klärung der Verwendung solcher Klammern