Markenbeschwerdeverfahren – “Procura” – zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen – ungenügend differenzierte Begründung – wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
(Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen – Beweislast – Zeitlicher Anwendungsbereich von § 51 Abs. 3 Satz 2 AO n.F. – Bindung an die Würdigung des FG – Kostenentscheidung nach Verfahrensbeitritt des BMF)
Markenbeschwerdeverfahren – “telespargel event” – Bezeichnungen von Gebäuden, die keine öffentlichen Bereiche umfassen – Eignung als Herkunftshinweise – Etablissementbezeichnungen sind nicht beschreibend für Veranstaltungen, die dort nur im Einverständnis mit dem Hausrechtsinhaber stattfinden können