Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt
(Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr – Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 104 Abs. 2 FGO – Keine Erhebung von Kosten einer Beweisaufnahme)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung durch den Schuldner und Leistung des Drittschuldners an den Scheinzessionar