Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 – Folgenabwägung – Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Feststellung der Zulässigkeit des Abhaltens öffentlicher Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Einhaltung konkreter Schutzmaßnahmen (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Berlin ) – Folgenabwägung – Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse
Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217 StGB idF vom 03.12.2015) mit dem GG unvereinbar und nichtig – Verletzung ua des existenziell bedeutsamen Rechts auf selbstbestimmtes Sterben als Aspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung dient legitimen Zielen des Gemeinwohls – Freiheitseinschränkung jedoch nicht angemessen